Allgemeine Informationen
Sprachtherapie wird in der Regel bei einer medizinischen Indikation von Ihrem Arzt verordnet.
Sie erhalten eine Heilmittelverordnung (Formular 13) von Ihrem
- Hausarzt oder Allgemeinmediziner
- Internisten
- Kinder- und Jugendarzt
- Facharzt (z.B. HNO, Neurologe, etc)
- Pädaudiologen
- Kinder und Jugendpsychiater
Kieferorthopäden oder Zahnarzt ( Formular 9)
Die Verordnung muss 28 Tage nach Ausstellung begonnen werden. (In dringenden Fällen 14 Tage nach Ausstellung)
Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.
Bitte haben Sie Verständnis, daß wir eine Bestellpraxis sind, d.h. vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen spätestens 24h vorher abgesagt werden. Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Absagen haben bitte telefonsich unter der Nummer 02204-987404 zu erfolgen.
(Bitte nicht per E-Mail oder SMS)
Unser Team besteht ausschließlich aus qualifiziertem Personal, das zuverlässig und kompetent für Sie im Einsatz ist.
Wir rechen mit alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Privatpatienten erkundigen sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Heilmittel generell erstattet und in welcher Höhe.
Die Höhe der Erstattung, welche Beihilfe Patienten oder Privatpatienten von Ihren Kassen erhalten, hat keinen Einfluss auf die Höhe unserer Preise. Siehe hierzu auch Aushang in der Praxis/ bzw. im Behandlungsvertrag. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Informationen für Berufsanfänger oder solche die unseren tollen Beruf erlernen wollen: